QA vs. UA: Unterschied einfach erklärt
In der Eingliederungshilfe und im ambulant betreuten Wohnen werden Assistenzleistungen in zwei Kategorien unterschieden: qualifizierte Assistenz (QA) und unterstützende Assistenz (UA). Die Unterscheidung ist für Anbieter von BeWo-Leistungen abrechnungsrelevant.
Was ist qualifizierte Assistenz (QA)?
Qualifizierte Assistenz bezeichnet Leistungen, die eine pädagogische, therapeutische oder pflegerische Fachqualifikation voraussetzen. QA wird typischerweise von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Erziehern oder vergleichbar qualifizierten Fachkräften erbracht.
Beispiele für QA-Leistungen:
- Beratungsgespräche und Krisenintervention
- Begleitung zu Behörden und Ämtern mit fachlichem Beratungsanteil
- Unterstützung bei psychiatrischen Erkrankungen
- Pädagogische Förderung zur Alltagsbewältigung
Was ist unterstützende Assistenz (UA)?
Unterstützende Assistenz umfasst einfachere Alltagsbegleitung und -unterstützung, die keine pädagogische Fachqualifikation erfordert. UA kann auch von Hilfskräften oder angelernten Mitarbeitenden erbracht werden.
Beispiele für UA-Leistungen:
- Begleitung beim Einkaufen
- Unterstützung bei der Wohnungsreinigung
- Begleitung zu Freizeitaktivitäten
- Praktische Alltagshilfen ohne fachlichen Beratungsanteil
Warum ist die Unterscheidung so wichtig?
Kostenträger vergüten QA- und UA-Leistungen unterschiedlich. QA wird in der Regel höher vergütet, weil sie eine Fachqualifikation erfordert. Eine fehlerhafte Zuordnung – zum Beispiel UA als QA abzurechnen – kann zu Rückforderungen führen. Umgekehrt werden Leistungen nicht optimal vergütet, wenn erbrachte QA-Stunden als UA erfasst werden.
Die getrennte, nachvollziehbare Dokumentation ist daher Pflicht – nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus rechtlichen Gründen.
Wie hilft bewo-app bei QA/UA-Erfassung?
bewo-app erfasst qualifizierte und unterstützende Assistenzleistungen strukturiert getrennt. Beim Erfassen einer Leistung wählt die Fachkraft direkt die korrekte Leistungsart. Verwechslungen werden so von vornherein verhindert. Leistungsnachweise weisen beide Leistungsarten klar getrennt aus – als abrechnungssichere Grundlage für Kostenträger.