Abrechnung in der Eingliederungshilfe: Grundlagen für BeWo-Anbieter
Die Abrechnung von Assistenzleistungen in der Eingliederungshilfe nach SGB IX folgt klaren Regeln. BeWo-Anbieter müssen verstehen, wie Leistungen dokumentiert und mit Kostenträgern abgerechnet werden.
Grundprinzip der Abrechnung
Grundlage jeder Abrechnung sind erbrachte Leistungen, die strukturiert dokumentiert wurden. Kostenträger prüfen Leistungsnachweise und vergüten die bewilligten Fachleistungsstunden. Nur vollständig und korrekt dokumentierte Leistungen können abgerechnet werden.
Was braucht man für die Abrechnung?
- Vollständige Leistungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Getrennte Ausweisung von QA- und UA-Leistungen
- Klientenzuordnung für jede Leistung
- Nachweis über Qualifikation der erbringenden Fachkraft
- Einhaltung der bewilligten Stundenkontingente
Typische Fehler bei der Abrechnung
- Fehlende oder unvollständige Leistungsnachweise
- Verwechslung von QA und UA
- Überschreitung bewilligter Stunden ohne Genehmigung
- Verspätete Einreichung der Nachweise
- Unleserliche oder nicht nachvollziehbare Dokumentation
Wie bewo-app die Abrechnung vereinfacht
bewo-app erfasst alle Leistungen digital und strukturiert. Leistungsnachweise werden automatisch aufbereitet, Budgets werden laufend überwacht und Abrechnungsgrundlagen können exportiert werden. Das reduziert Fehler und beschleunigt den Monatsbschluss.